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BFH, 21.04.1966 - V 200/63 |
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Papierfundstellen
- BFHE 86, 178
- NJW 1966, 2282
- DB 1966, 1503
- BStBl III 1966, 415
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.02.1959 - V 138/57 U
Umsatzsteuerpflichtigkeit von durch einem Mineralölunternehmen an …
Auszug aus BFH, 21.04.1966 - V 200/63
Abweichend von dem Fall, den der BFH im Urteil V 138/57 U vom 5. Februar 1959 (BStBl 1959 III S. 223, Slg. Bd. 68 S. 585) behandelt habe, sei hier der Tankstellenvertrag mit den Pächtern aufteilbar nach der Leistung, die der Stpfl. ausschließlich erbringe (Grundstücksüberlassung) und der, die er nur vermittle (Zapfvertrag).Daß die Pacht nach dem Umsatz bemessen sei, rechtfertige im Gegensatz zu der vom BFH im Urteil V 138/57 U vertretenen Auffassung keine andere Entscheidung.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile V 138/57 U vom 5 Februar 1959 a. a. O.; V 124/58 vom 19. Februar 1959, -- UStR -- 1959 S. 79, und V 5/62 vom 28. Oktober 1964, -- HFR -- 1965 S. 384) sind Abmachungen zwischen Mineralölgesellschaften und Grundstücksbesitzern, die den Kleinverkauf von Treibstoffen im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaften zum Ziele haben, in der Regel Verträge besonderer Art. Bei diesen Rechtsbeziehungen ist jedenfalls die Grundstücksvermietung, die nach Dauer und Zweckbindung an den Tankstellenvertrag geknüpft ist, diesem so sehr untergeordnet, daß die Aussonderung eines "Mietzinses" aus den Provisionen, die die Gesellschaften für die Vertriebstätigkeit bezahlen, nach § 4 Ziff. 10 UStG nicht zu rechtfertigen ist.
- BFH, 14.03.1957 - V 206/56 U
Steuerpflicht von sogenannten Konzessionsabgaben an Gemeinden - Verstoß gegen die …
Auszug aus BFH, 21.04.1966 - V 200/63
Der Wert dieser beiden Leistungen sei gleich, da sie sich gegenseitig bedingten (Hinweis auf das Urteil des BFH V 206/56 U vom 14. März 1957, BStBl 1957 III S. 456, Slg. Bd. 65 S. 583). - BFH, 28.10.1964 - V 5/62
Auszug aus BFH, 21.04.1966 - V 200/63
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. insbesondere Urteile V 138/57 U vom 5 Februar 1959 a. a. O.; V 124/58 vom 19. Februar 1959, -- UStR -- 1959 S. 79, und V 5/62 vom 28. Oktober 1964, -- HFR -- 1965 S. 384) sind Abmachungen zwischen Mineralölgesellschaften und Grundstücksbesitzern, die den Kleinverkauf von Treibstoffen im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaften zum Ziele haben, in der Regel Verträge besonderer Art. Bei diesen Rechtsbeziehungen ist jedenfalls die Grundstücksvermietung, die nach Dauer und Zweckbindung an den Tankstellenvertrag geknüpft ist, diesem so sehr untergeordnet, daß die Aussonderung eines "Mietzinses" aus den Provisionen, die die Gesellschaften für die Vertriebstätigkeit bezahlen, nach § 4 Ziff. 10 UStG nicht zu rechtfertigen ist. - BFH, 19.02.1959 - V 124/58
Auszug aus BFH, 21.04.1966 - V 200/63
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. insbesondere Urteile V 138/57 U vom 5 Februar 1959 a. a. O.; V 124/58 vom 19. Februar 1959, -- UStR -- 1959 S. 79, und V 5/62 vom 28. Oktober 1964, -- HFR -- 1965 S. 384) sind Abmachungen zwischen Mineralölgesellschaften und Grundstücksbesitzern, die den Kleinverkauf von Treibstoffen im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaften zum Ziele haben, in der Regel Verträge besonderer Art. Bei diesen Rechtsbeziehungen ist jedenfalls die Grundstücksvermietung, die nach Dauer und Zweckbindung an den Tankstellenvertrag geknüpft ist, diesem so sehr untergeordnet, daß die Aussonderung eines "Mietzinses" aus den Provisionen, die die Gesellschaften für die Vertriebstätigkeit bezahlen, nach § 4 Ziff. 10 UStG nicht zu rechtfertigen ist.
- BFH, 27.03.1991 - I R 31/89
Vereinsbesteuerung; Ausgaben des ideellen Bereichs, insbesondere für die …
Eine Änderung des angefochtenen Körperschaftsteuerbescheids zum Nachteil des Vereins durch den Senat oder das FG ist jedoch ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 21. April 1966 V 200/63, BFHE 86, 178, BStBl III 1966, 415). - BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68
Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des …
Ebensowenig ist das Gericht unter der Herrschaft der FGO befugt, den Kläger über die Abweisung seiner Klage hinaus schlechterzustellen als im angefochtenen Bescheid; ständige Rechtsprechung (vgl. V 200/63 vom 21. April 1966, BFH 86, 178 [180, 181], BStBl III 1966, 415;… Gr.S. 1/66 vom 17. Juli 1967, a. a. O.; VI R 292/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 523 [524], 525, BStBl II 1968, 415; VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310 [311], BStBl II 1969, 169). - BFH, 04.08.1983 - III R 79/81
Eine Ermäßigung des Grundstückswertes wegen ungewöhnlich starker Beeinträchtigung …
Wegen des Verböserungsverbotes im finanzgerichtlichen Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1966 V 200/63, BFHE 86, 178, BStBl III 1966, 415) ist es jedoch nicht zulässig, den vom FA gewährten Abschlag von 5 v. H. außer Ansatz zu lassen.
- BFH, 27.03.1991 - I R 30/89
Körperschaft als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsberieb - Steuerliche …
Eine Änderung der angefochtenen KSt-Bescheide zum Nachteil des Vereins durch den Senat oder das FG ist jedoch ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 21. April 1966 V 200/63, BFHE 86, 178, BStBl III 1966, 415). - BFH, 16.08.1973 - V R 36/69
Dauernutzungsrechts - Entgeltliche Einräumung - Grundstück des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere das Urteil vom 21. April 1966 V 200/63, BFHE 86, 178, BStBl III 1966, 415 mit weiteren Nachweisen) sind Abmachungen zwischen Mineralölgesellschaften und Grundstücksbesitzern, die den Kleinverkauf von Treibstoffen im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaften zum Ziel haben, in der Regel Verträge, die unter sich eine Einheit bilden. - BFH, 18.12.1970 - III R 5/69
Rechtsmittelverfahren - Übergang der Kreditgewinnabgabe - Verböserung - Notwendig …
Die Kläger können durch das auf eine Anfechtungsklage ergehende Urteil nicht schlechter gestellt werden als im angefochtenen Bescheid (vgl. Urteile des BFH V 200/63 vom 21. April 1966, BFH 86, 178, BStBl III 1966, 415; VI 248/65 vom 26. August 1966, BFH 86, 783, BStBl III 1966, 659; Beschluß Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344). - BFH, 23.02.1968 - VI R 292/67
Klage - Steuerfestsetzung - Unrichtiger Steuerbescheid - Aufhebung - …
Dabei würde es im Ergebnis aber zu einer Steuererhöhung für den Steuerpflichtigen kommen, die nach dem Inkrafttreten der FGO nicht mehr zulässig ist (Entscheidung des BFH V 200/63 vom 21. April 1966, BFH 86, 178, BStBl III 1966, 415). - BFH, 04.08.1983 - III R 79 141/81 Wegen des Verböserungsverbotes im finanzgerichtlichen Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1966 V 200/63, BFHE 86, 178, BStBl III 1966, 415) ist es jedoch nicht zulässig, den vom FA gewährten Abschlag von 5 v.H. außer Ansatz zu lassen.
- BFH, 09.05.1968 - V 199/64
Vermieter eines Tankstellengrundstücks - Vertriebsanlagen - Baukostenzuschüsse …
Hätte das Vertragswerk darauf abgestellt, daß die Steuerpflichtige den Gesellschaften, neben der Überlassung der Tankstellenfläche (Vermietung oder Verpachtung) insbesondere den agenturweisen Vertrieb von Treibstoffen im Namen und für Rechnung dieser Gesellschaften selbst oder durch Weiterverpachtung an einen Dritten zu besorgen habe (Tankstellenvertrag), so wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil V 200/63 vom 21. April 1966, BFH 86, 178, BStBl III 1966, 415, und die dort angeführten Entscheidungen) Rechtsbeziehungen besonderer Art gegeben gewesen.